Heimische Wildtiere
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Wildtier gefunden – wo anrufen ?
Bei Fund eines verletzten oder verlassenen Wildtiers sind der zuständige Jagdpächter, die Polizei (110), das Ordnungsamt oder eine Wildtierstation zu informieren. Das Tier nicht eigenmächtig mitnehmen, sondern abwarten, sichern und Abstandhalten. Bei Wildunfällen ist die Polizei zwingend zu verständigen, um das Tier nicht unnötig leiden zu lassen.
Hier sind die wichtigsten Anlaufstellen und Schritte:
Wichtige Hinweise:
· Bitte beachten Sie:
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Grundsatz: Alle Wildtiere sind grundsätzlich geschützt – eine Aneignung grundsätzlich verboten
!
Ausnahme: Abweichend vom generellen Besitzverbot ist es zulässig verletzte oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. (§ 45 Abs 5 BNatSchG
(5) 1 Abweichend von den Verboten des § 44 Absatz 1 Nummer 1 sowie den Besitzverboten ist es vorbehaltlich jagdrechtlicher Vorschriften ferner zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. 2 Die Tiere sind unverzüglich freizulassen, sobald sie sich selbständig erhalten können. 3 Im Übrigen sind sie an die von der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde bestimmte Stelle abzugeben. 4 Handelt es sich um Tiere der streng geschützten Arten, so hat der Besitzer die Aufnahme des Tieres der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde zu melden. 5 Diese kann die Herausgabe des aufgenommenen Tieres verlangen.)