Arbeitskreis Lichtverschmutzung


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Open Air Show "Kalbach Tanzt" am Wochenende 30.06.-02.07.2023
Erlebnisbericht wie der Natur- und Tierschutz vom Veranstalter mit Füßen getreten wird.
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„Lichtverschmutzung und Maßnahmenvorschläge der Naturschutzverbände in Stellungnahmen als Träger Öffentlicher Belange (TÖB) in Bauleitverfahren“

 

Liebe Aktive,

in dieser Ausarbeitung des aktuellen IDUR-Schnellbriefes finden sich die aktuellsten Informationen zum Thema „Vermeidung von Lichtimmissionen“ in Bauleitverfahren. Sie zeigt auf, wie diese Thematik rechtssicher in B-Plan-Verfahren zum Schutz der Nacht, sowie der nachtaktiven Fauna durch uns als TÖB im Rahmen der Öffentlichen Auslegung bearbeitet werden kann. Diese Ausführungen können somit in jedem B-Plan-Verfahren, nicht jedoch, aufgrund fehlender Rechtsgrundlagen, in Verfahren, die nur eine Änderung des Flächennutzungsplanes zur Folge haben, eingesetzt und sowohl Planungsbüros, als auch den Bauabteilungen der Kommunen zur Verfügung gestellt werden, um unsere diesbezügliche Argumentation zu untermauern. Damit wird das jeweilige Planungsbüro, aber auch die planende Kommune (Bauaufsicht, Bürgermeister aber auch die Mitglieder des Bauausschusses) in die Lage versetzt, unsere Vorgaben ab sofort rechtssicher zum „Schutz der Nacht“ in den B-Plänen als        “planerische Festsetzung“ - für die Bauherrn dann verbindlich- einzubinden.
IDUR- informiert dazu ausführlich und diese PDF kann jedem Planer, oder als
Sonderdruck mit diesem Link „IDUR-Sonderdruck-Lichtverschmutzung-12.2021.pdf“ mit dem Titel: „Der Schutz der Nacht als Pflichtaufgabe“ zur Verfügung gestellt werden.

 

Der „Arbeitskreis Lichtverschmutzung“ innerhalb der AGN bittet alle Vorsitzende der örtlichen NABU-Gruppen darum, diese Unterlagen zu nutzen und von dem Inhalt bedarfsgerecht Gebrauch zu machen. Dabei gilt, für jeden von uns, dass der jeweilige Umweltbericht, der grundsätzlich einer B-Planung zugrunde liegt, dahingehend „durchforstet“ wird, ob entsprechende Festsetzungen zum Licht bereits im Sinne der vorab genannten Vorgaben getroffen wurden (wenn nicht, bitte aktiv werden!) wobei nicht nur allein die Straßenbeleuchtung gemeint ist, die meist schon nachtfreundliche installiert wird, -die aber auch temporär nachts ausgeschaltet werden kann- (dies als Vorschlag nicht vergessen ebenfalls anzubieten, denn einige Kommunen machen das bereits..!) sondern es geht meist immer um die Eindämmung übermäßiger Außenbeleuchtung der Privathäuser, Gärten, Gehwege, Gewerbegebiete und deren Parkplätze, weil da, das ist die zwischenzeitliche Erkenntnis, aufgrund der kostensparenden, aber leider oft viel zu hellen-LED-Beleuchtung meist zu viel an Beleuchtung installiert wird.

 

Fazit: Ein Umdenken sowohl zum Klima- und parallel auch zum Artenschutz ist hinsichtlich der Vermeidung von unnötigen Lichtimmissionen im Außenbereich dringend notwendig, gerade in der Bauleitplanung mit den diesbezüglichen Möglichkeiten innerhalb der baurechtlich planerischen Festsetzungen.

 

Vielen Dank für Eure Unterstützung
Für Rückfragen:

Wolfgang Lauer Arbeitskreis Lichtverschmutzung“ in der AGN
Mailkontakt:
Lichtverschmutzung.Fulda@gmail.com


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Der Schutz der Nacht als Pflichtaufgabe
Erweiterter Beitrag aus dem
Schnellbrief Nr. 229 - November/Dezember 2021
Im Internet: idur.de/category/schnellbriefe-2/schnellbriefe
IDUR-Sonderdruck-Lichtverschmutzung-12.2
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Resolution des NABU Kreisverbandes

LED -Lichtverschmutzung von Flutlichtanlagen bei Sportstätten  

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NABU Resolution Umrüstung Flutlichtanlage bei Sportstätten
NABU-RESOLUTION Flutlicht Sportstätten.p
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Hier geht´s zu den verschiedenen Planungshilfen -                          Bitte auf die blaue Schrift klicken:

 

Empfehlungen und Planungshilfen für Eigentümer - Umweltverträgliche Außenbeleuchtung am Haus und im Garten

 

Planungshilfe für Kommunen Umweltverträgliche Beleuchtung an öffentlichen Straßen, Wegen und Parkplätzen

 

Planungshilfe für Unternehmen und Kommunen Umweltverträgliche Beleuchtung an Arbeitsstätten, Parkplätzen und Werbeanlagen

 

Planungshilfen für Kommunen und Betreiber Umweltverträgliche Außenbeleuchtung an Sportstätten 


Warum war es nötig, dass sich im Landkreis Fulda in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände ein Arbeitskreis Lichtverschmutzung gründete?

 

Die Antwort finden sich auf der folgenden PDF-Datei! 

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Hintergrund zur Gründung des Arbeitskreises Lichtverschmutzung
AK-LVS-Gründungsinfo_Stand 06_2021.pdf
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